Geschäftsbedingungen

NUTZUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Tarnowski Rower Miejski auch TRM genannt [gilt ab 27.08.2020] »

NUTZUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Tarnowski Rower Miejski auch TRM genannt

[gilt ab 18.07.2023]

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die vorliegenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen legen die Nutzungsvorschriften und Bedingungen für das in der Stadt Tarnów betriebene Fahrradverleihsystem (nachfolgend: „TRM“ genannt) fest.
2. Die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von TRM samt der Datenschutzerklärung stehen unentgeltlich auf der Webseite www.rower.tarnow.pl in einer Weise zur Verfügung, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, diesen zu übernehmen, zu kopieren und aufzubewahren. Dieses Dokument ist am Sitz vom Anbieter – Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji mit Sitz in Warszawa erhältlich.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji
ul. Przasnyska 6b
01-756 Warszawa
E-Mail: bok@rower.tarnow.pl
Tel.: 48 32 630 15 15
4. Nextbike-Systeme sind kompatibel, d.h. die Registrierung in einem der Systeme ermöglicht die Nutzung der Fahrräder aus dem Verleihsystem in anderen Städten, es sei denn, die Nutzungsvorschriften des gegebenen Systems bestimmt es anderes. Die aktuelle Liste der Städte, in denen die Nextbike-Systeme betrieben werden, finden Sie hier: https://nextbike.pl/o-nextbike/

II. Definitionen

1. Mobile TRM-App – eine mobile Anwendung, die die Verwendung des TRM-Systems ermöglicht und auf Geräten mit IOS und Android verfügbar ist.
2. Kundendienstzentrum (TRM-KDZ) – ein vom Anbieter geführter Kundendienst für die Kontaktaufnahme erreichbar ununterbrochen per:
2.1 Infolinie unter: 48 32 630 15 15,
2.2 E-Mail bok@rower.tarnow.pl
Die Informationen über die Funktionsweise des KDZ entnehmen Sie der Webseite www.rower.tarnow.pl.
3. Kontosperre – eine vorbeugende Maßnahme, die die Verweigerung der TRM-Systemnutzung zum Gegenstand hat und die der Anbieter bei der Verletzung der Nutzungsbestimmungen, insbesondere bei Sachschäden zum Nachteil der Stadt bzw. des Anbieters, ergreifen kann.
4. Gutschein oder Wertschein – ein vom Anbieter gebotene Gutschein für die Aufladung des Kundenkontos. Der Gutscheinwert und dessen Verwendungszweck werden vom Anbieter festgelegt und der Betrag kann nicht zurückerstattet werden. Die Gutscheinmittel werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet.
5. Premium-eKarte – eine Stadtkarte Tarnów als Premiumversion, die gemäß der Nutzungsbedingungen der Stadtkarte Tarnów durch den Magistrat Tarnów ausgestellt wird. Weitere Informationen zur Ausstellung der Stadtkarte finden Sie unter: http://www.ekarta.umt.tarnow.pl.
6. Standard-eKarte – eine Stadtkarte Tarnów als Standardversion, die für Personen ausgestellt wird, die die Bedingungen für die Ausstellung der Premium-eKarte nicht erfüllt haben.
7. Elektroschloss – Freigabe- und Verriegelungsvorrichtung des Fahrrads in der TRM-Station.
8. Kunden-ID-Nummer – persönliche ID-Nummer, die jedem Kunden zugeordnet wird und der bei der Anmeldung angegebenen Mobiltelefonnummer entspricht, und eine 6-stellige PIN. Der Kunde kann zusätzlich mittels einer beliebigen RFID-Karte identifiziert werden. Nähere Informationen zur Registrierung und Kundenidentifikation sind im Kapitel V. Registrierung angeführt.
9. Kunde – Nutzer des TRM-Systems, der die Nutzungsbedingungen akzeptierte und im TRM-System angemeldet ist. Die personenbezogenen Kundendaten werden verarbeitet und zur Erfüllung des Vertrags sowie in Übereinstimmung mit ihren ausdrücklichen Zustimmungen im TRM-System zur Verfügung gestellt.
10. Kundenkonto – ein persönliches Kundenkonto, das bei der Anmeldung erstellt wurde und für die Nutzung des TRM-Systems und die Entgelterhebung gemäß Anhang 1 dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen bestimmt ist
11. Vorauszahlungsbetrag – Betrag in Höhe von min. 1 PLN für künftige Ausleihe eingezahlt auf das Kundenkonto.
12. Mindestguthaben – Mindestbetrag auf dem Kundenkonto, der die Ausleihe eines Fahrrades ermöglicht. Die Fahrradausleihe ist nur dann gestattet, wenn der Kunde über einen Betrag von nicht weniger als 10,00 PLN auf seinem Konto verfügt.
13. Anbieter – Firma Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji, welche die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb vom TRM-System leistet, mit Sitz: ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warszawa, eingetragen in das Handelsregister der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XII Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000646950, REGON-Nummer (statistische Nummer) 021336152, NIP-Nummer (Steuernummer) 8951981007.
14. Leitgebühr – Einschreibegebühr beim TRM-System in Höhe von 10,00 PLN brutto (in Worten: zehn PLNoty 00/100 Groschen), die bei der Registrierung in TRM durch den Kunden zu zahlen ist und deren Beitrag der erste Vorauszahlungsbetrag darstellt.
15. Prüfungsverfahren – rechtliche Maßnahmen, die zur Feststellung der Umstände und jeglicher im Zusammenhang mit der Fahrradnutzung entstandenen Ereignisse, insbesondere Verletzung der Nutzungsvorschriften, Unfälle und Kollisionen oder Schäden am Eigentum der Stadt bzw. des Anbieters, durch den Anbieter eingeleitet werden.
16. Nutzungs– und Geschäftsbedingungen – vorliegende Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das TRM-System, insbesondere der Umfang der Rechte und Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Personen, die den Fahrradverleih im TRM-System nutzen.
17. Kinderfahrrad – ein Fahrrad mit 20 Zoll Rädern für Kinder ab 6 Jahren und einer Körpergröße ab 120 cm Das Kinderfahrrad ist für den Gebrauch durch 1 Person nicht über 60 kg geeignet.
18. Standardfahrrad – standardmäßiger, im TRM-System zur Verfügung gestellter Fahrradtyp. Dieses Fahrrad ist für Personen über 13 Jahre bestimmt. Die maximale Belastung des Fahrrads beträgt 120 kg. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass das Fahrrad ausschließlich für 1 Person bestimmt ist.
19. Standardfahrrad mit Kindersitz – ein Standardfahrrad, das mit einem Sitz für Kinder mit einem Körpergewicht von 9 bis 22 kg ausgestattet ist, die für einen Zeitraum von zumindest der voraussichtlichen Dauer der Fahrt ohne Unterstützung sitzen können. Das Kind darf mit dem Kindersitz nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten transportiert werden. Alle Informationen zur Benutzung eines Fahrrades mit Kindersitz sind dem Anhang 2 dieser Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
20. TRM-Service – die durch den Anbieter durchzuführenden Tätigkeiten, die mit der Nutzung, den Reparaturen und der Instandhaltung von TRM verbunden sind.
21. TRM-Station – Fahrradständer und Einrichtungen zur Selbstregistrierung im TRM-System und zur Ausleihe von Standard- und Kinderfahrrädern am TRM-Terminal. Die Liste der TRM-Stationen ist der Webseite www.rower.tarnow.pl zu entnehmen.
22. TRM-Multistation – eine TRM-Station mit zusätzlichen Ständern für Kinderfahrräder.
23. Nutzungszone – Verwaltungsgrenzen des Stadtgebiets von Tarnów. Es wird davon ausgegangen, dass die TRM-Fahrräder ausschließlich an den TRM-Stationen gemietet und abgestellt werden dürfen.
24. Webseite – eine durch den Anbieter gestartete Webseite www.rower.tarnow.pl, mit allen für die Nutzung von TRM-System erforderlichen Angaben.
25. TRM-System – ein durch den Anbieter betätigtes Fahrradverleihsystem, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Software und Ausrüstung zum Fahrradverleih umfasst.
26. Liste der Gebühren und Vertragsstrafen – Preisliste von Dienstleistungen und Gebühren von TRM, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist. Die Preisliste ist diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen als Anhang 1 beigefügt sowie auf der Website www.rower.tarnow.pl erhältlich.
27. TRM-Terminal – Einrichtung zur selbständigen Anmeldung und Ausleihe von Fahrrädern an den TRM-Stationen.
28. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter, in dem die gegenseitigen in den Nutzungs- und Geschäftsbedingungen bestimmten Rechte und Pflichten festgelegt sind. Es wird erklärt, dass der Vertrag mit dem die Vorschriften dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen umfassenden Inhalt automatisch bei der Registrierung als Benutzer im TRM-System und unter der Bedingung der Zustimmung zu Nutzungs- und Geschäftsbedingungen und Angabe personenbezogener Daten bei der Registrierung durch den Benutzer und des Begleichens einer Leitgebühr während der Registrierung als Kunde im TRM-System abgeschlossen wird. Die personenbezogenen Daten werden von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji betrieben.
29. Fahrradausleihe – Ausleihe des Fahrrads an einer TRM-Station mithilfe von einer Kunden-ID-Nummer oder auf eine andere in diesen Nutzungsbedingungen beschriebene Art und Weise.
30. Fahrradrückgabe – Rückgabe des Fahrrads an einer TRM-Station. Das Rückgabeverfahren wird im Abschnitt X der Nutzungs- und Geschäftsbedingungen festgelegt.

III. Allgemeine Nutzungsbedingungen für TRM

1. Um das TRM-System verwenden zu können, haben Sie als Kunde die bei der Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben, die in diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen enthaltenen Nutzungsvorschriften zu akzeptieren und eine Leitgebühr einzuzahlen. Zur Nutzungsbedingung gehört es auch, ein Mindestguthaben auf dem Kundenkonto bei jeder Ausleihe in Höhe von 10,00 PLN (in Worten: zehn PLNoty 00/100 Groschen) zu haben.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Gebühr zu zahlen und das Fahrrad gemäß den Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu verwenden.
3. Kinder und Jugendliche im Alter ab 13 Jahren und unter 18 Jahren (im Folgenden „Minderjährige“ genannt) dürfen das TRM-System mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen. Es ist daher erforderlich, dass das Kundenkonto auf den Namen des Elternteils oder Erziehungsberechtigten registriert ist, der dem Anbieter die Zustimmung für die Nutzung des TRM-Systems durch einen Minderjährigen erteilt hat. Das Konto kann über das TRM-Terminal oder über die mobile TRM-App registriert werden. Bei der Kontoregistrierung sind die PESEL-Nummer und Telefonnummer des Minderjährigen und weitere Daten des Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten anzugeben. Ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigte hat die Verantwortung für eventuelle Schäden zu übernehmen, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrags entstehen, und die laufenden Verpflichtungen gemäß der Preisliste der Gebühren und Strafen sowie Wiederbeschaffungskosten eines TRM-Fahrrades zu decken. Muster der Zustimmungserklärung ist als Anhang 4 diesen Nutzungsvorschriften beigefügt.

Es ist erforderlich, dass die Zustimmungserklärung von mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen an den Betreiber eingereicht wird:
a. als Kopie per E-Mail an bok@rower.tarnow.pl,
b. per Einschreibebrief an die Anschrift des Betreibers,
c. persönlich am Sitz des Betreibers.
In der schriftlichen Zustimmung ist Folgendes anzugeben:
3.1 Telefonnummer, die zur Kontoregistrierung genutzt wurde;
3.2 Vor- und Nachname des Nutzers (Elternteil oder Erziehungsberechtigter);
3.3 Zustimmung zur Nutzung des Systems durch einen Minderjährigen;
3.4 Vor- und Nachname des Minderjährigen;
3.5 PESEL des Minderjährigen;
3.6 Handschriftliche Unterschrift des Nutzers (Elternteil oder Erziehungsberechtigter)
3.7 Datum und Ort der Zustimmungserteilung
4. Der Kunde kann bis fünf Fahrräder gleichzeitig ausleihen. Verfügt der Kunde über eine Premium-eKarte, wird das erste Fahrrad gemäß der für die angewendete eKarte gültigen Preisliste und weitere Fahrräder gemäß der Preisliste für Kunden ohne Premium-eKarte vorbehaltlich der Ziffer III.6 ausgeliehen.
5. Der Kunde, der Elternteil oder Erziehungsberechtigter ist, kann seinem Konto Stadtkarten Tarnów, als Premium- und Standardversion, Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren zuweisen. Mit einer Premium-eKarte ist der Kunde berechtigt, das Fahrrad gemäß der Preisliste im Anhang 1 dieser Nutzungsvorschriften „Preisliste für Kunden mit einer Premium-eKarte“ zu verwenden. Die Bedingung für die Fahrradausleihe und -nutzung gemäß der im Anhang 1 festgelegten „Preisliste für Kunden mit einer Premium-eKarte“ ist:
5.1 eine gültige und aktive Premium-eKarte;
5.2 Zuweisung einer eKarte/Premium-eKarte für das Kundenkonto;
5.3 Ausleihe eines Fahrrades durch Kopplung einer Premium-eKarte mit dem Terminal an der TRM-Station.
Hinweis: Um den Preisnachlass für Kunden mit Premium-eKarte für jedes Fahrrad zu erhalten, ist es notwendig, alle eKarten beim Ausleihen einzusetzen. Dies bedeutet, dass der Kunde, auf dessen Name das Konto registriert ist, ein Fahrrad mit seiner Premium-eKarte und ein weiteres Fahrrad mit der Premium-eKarte der Person ausleiht, deren Karte dem Konto als zusätzliche eKarte zugewiesen wurde. Sollte dem Konto nur eine Premium-eKarte zugewiesen sein, wird der Preisnachlass nur für ein Fahrrad gewährt, das mit der Premium-eKarte ausgeliehen wurde.
6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jegliche Änderungen der bei der Registrierung im TRM-System gespeicherten Adressen oder anderen Identifikationsdaten zu informieren.

IV. Haftung/Verpflichtung

1. Der Kunde ist für die Verwendung des Fahrrads in Übereinstimmung mit seinem Zweck und den Nutzungs- und Geschäftsbedingungen verantwortlich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen hat der Anbieter das Recht, das Kundenkonto zu sperren. Die Bedingungen für die Kontosperrung sind dem Abschnitt XVII dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad fahrbereit und in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausleihe zurückzugeben.
3. Der Kunde haftet für die Folgen der Vorfälle, die sich aus der Verletzung der geltenden Rechtsvorschriften durch den Kunden während der Verwendung des TRM-Systems ergeben.
4. Die TRM-Fahrräder dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken benutzt werden.
5. Der Kunde ist für das Fahrrad/die Fahrräder ab dem Zeitpunkt der Ausleihe an der TRM-Station bis zur Fahrradrückgabe an der TRM-Station verantwortlich, wobei davon ausgegangen wird, dass der Kunde verpflichtet ist, das Fahrrad/die Fahrräder an der TRM Station zurückzugeben. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und Diebstahl von einem Leihfahrrad zu verhindern.
6. Sollte das Fahrrad während der Ausleihe entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, TRM-KDZ unverzüglich darüber zu unterrichten.
7. Die Fahrradnutzung im TRM-System ist nach Alkoholgenuss oder anderen Rauschmitteln, nach der Annahme der Psychopharmaka oder Ersatzmitteln im Sinne der Vorschriften über die Drogensuchtbekämpfung, der starken Antiallergika, anderen Arzneimitteln, die das Autofahren verbieten oder vom Autofahren abhalten, streng verboten.
8. Der Kunde trägt volle und ganze Verantwortung und verpflichtet sich, sämtliche Geldstrafen und Gebühren u. ä., die dem Kunden in Zusammenhang mit der Fahrradnutzung durch Eigenverschulden auferlegt wurden, zu zahlen. Der Kunde trägt keine Verantwortung für Geldstrafen, Gebühren, die ihm aus dem Verschulden des Anbieters auferlegt wurden.
9. Im Falle nachgewiesener Schäden, die aus dem unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstung des TRM-Systems folgen, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten für den Austausch der beschädigten Ausrüstungsteile und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen und für die Wiederherstellung der Ausrüstung zu deren ursprünglichen Zustand vor der Ausleihe zu decken. Für die Ausführung notwendiger Reparaturen stellt der Anbieter dem Kunden eine entsprechende MwSt.-Rechnung aus.
10. Stellt der Kunde das Fahrrad aus seinem Verschulden nicht regelgerecht ab, hat er die Kosten für seine weitere Ausleihe zu vertreten und ist für den möglichen Diebstahl und Beschädigungen verantwortlich. Bei Schwierigkeiten mit der Fahrradrückgabe ist der Kunde verpflichtet, mit TRM-KDZ unverzüglich in Kontakt zu treten.
11. Der Kunde haftet für alle aus der Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen resultierenden Schäden oder Zerstörungen. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur eines solchen Schadens in Rechnung gestellt werden, darunter auch die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrrads, wie in Anlage 1 Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren im TRM-System angegeben. Der Betreiber stellt dem Kunden eine Quittung oder eine Mehrwertsteuerrechnung für die notwendigen Reparaturen aus.Der Kunde haftet für mögliche Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Nutzungsvorschriften entstehen. Zu den Schäden gehören auch sog. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten des Fahrrads, die der Preisliste der Gebühren und Vertragsstrafen und der Tabelle: Kosten für die Reparatur und Wiederbeschaffung des TRM-Fahrrads, zu entnehmen sind.
12. Den Kunden ist es untersagt, die TRM-Fahrräder mit Fahrzeugen und anderen Verkehrsträgern zu transportieren.

V. Registrierung

1. Zu den notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung des TRM-Systems gehören die vorherige Anmeldung des Kunden, die Akzeptanz der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, die Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten bei der Registrierung sowie das Mindestguthaben auf dem Konto (10PLN).
2. Die Registrierung erfolgt via:
2.1 TRM-Terminal an der TRM-Station;
2.2 Webseite: www.rower.tarnow.pl;
2.3 Mobile TRM-App;
2.4 telefonische Kontaktaufnahme mit TRM KDZ.
3. Bei der Registrierung über die Webseite www.rower.tarnow.pl, per Mobile TRM-App oder telefonisch bei einem Mitarbeiter des TRM KDZ sind folgende personenbezogene Daten zu übermitteln:
3.1 Vor- und Nachname,
3.2 Wohnanschrift, d.h. Stadt, Straße, Haus/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
3.3 E-Mail-Adresse,
3.4 PESEL-Nummer,
3.5 Mobiltelefonnummer,
3.6 Nummer einer Zahlungskarte, bei der Kartenzahlung mit der Lastschriftmöglichkeit (wahlweise).
4. Bei der Registrierung am TRM-Terminal hat der Kunde folgende personenbezogene Daten anzugeben:
4.1 Mobiltelefonnummer,
4.2 Vor- und Nachname,
4.3 Bei Kontoaufladung: Nummer einer Kreditkarte mit der Lastschriftmöglichkeit.
Welche innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung mit den unter Punkt V.3.2, V.3.3 und V.3.4 angeführten Angeben über die Webseite www.rower.tarnow.pl bzw. die mobile TRM-App ergänzt werden müssen. Sollten die Webseite und die mobile TRM-App nicht erreichbar sein, kann der Kunde diese Daten auch telefonisch beim TRM-KDZ ergänzen. Ergänzt der Kunde die Pflichtdaten nicht fristgemäß, wird das Konto gesperrt. Die Entsperrung des Kontos erfolgt nach der Angabe der richtigen und vollständigen Daten.
5. Um den Registrierungsvorgang erfolgreich abzuschließen, wird ein Link für die Datenbestätigung durch den Kunden an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Nach der Autorisierung des Bestätigungslinks wird das Konto überprüft. Werden die angegebenen Daten innerhalb von 24 Stunden nach dem Erhalt der E-Mail nicht bestätigt, so wird der Registrierungsprozess im TRM-System nicht abgeschlossen und somit das Konto gesperrt.
6. Das Kundenkonto mit falschen Daten und einem Guthaben von 0 PLN kann aus dem TRM-Datenbanksystem automatisch gelöscht werden.
7. Während der Registrierung am TRM-Terminal gibt der Kunde seine von sich eingestellte PIN ein. Dagegen wird die PIN bei der Registrierung über: die Webseite, Mobile TRM-App und TRM-KDZ automatisch generiert. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine Bestätigung der erfolgreichen Registrierung und seine individuelle PIN für die Authentifizierung des Kunden im TRM-System.
8. Um den Anmeldevorgang am Terminal zu verbessern, hat der Kunde die Möglichkeit, eine beliebige RFID-Karte (Transponderkarte) mit seinem TRM-Konto zu verknüpfen. Bei der Ausleihe und Rückgabe des Fahrrads hat der Kunde folgende Identifikationsmöglichkeiten:
8.1 Mobiltelefonnummer, die samt der PIN die Kundennummer bildet,
8.2 Premium- bzw. Standard-eKarte – d.h. Stadtkarte Tarnów.
8.3 eine personalisierte elektronische Karte, d.h. eine Transponderkarte (Chip + RFID) mit einer einzigartigen, kodierten Nummer – einschließlich der PIN (z.B. elektronischer Studentenausweis, Vorteilskarten, Zahlungskarten).
Die PIN-Abfrage kann nach dem Einloggen beim www.rower.tarnow.pl, ausgeschaltet werden. Zu diesem Zweck muss folgende Option deaktiviert werden: PIN-Abfrage bei jeder Ausleihe und Rückgabe. Mit dieser Option kann der Kunde das Fahrrad am Terminal ausleihen/zurückgeben, ohne die PIN eingeben zu müssen, aber nur bei Identifikationsmöglichkeiten: V.8.2, V.8.3.

VI. Personenbezogene Daten

1. Die Voraussetzung für die Kundenregistrierung ist die Angabe der richtigen Daten und die Annahme der vorliegenden Nutzungsbedingungen. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji mit Sitz in Warszawa, ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warszawa (nachstehend „Verantwortlicher“ genannt).
2. Die Angabe personenbezogener Daten ist zwar freiwillig, aber zur Vertragsabwicklung notwendig; Gibt der Kunde keine personenbezogenen Daten an, so hat er kein Recht die TRM-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Informationen zur Sicherheit personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji unter: www.rower.tarnow.pl.
3. Der Verantwortliche kann per E-Mail daneosobowe@nextbike.pl, Kontaktformular auf der Webseite www.rower.tarnow.pl, telefonisch unter +48 22 208 99 90 oder per Post – Anschrift des Sitzes von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji – kontaktiert werden.
4. Vom Verantwortlichen wurde ein Datenschutzbeauftragter benannt, der per E-Mail iod@nextbike.pl, Kontaktformular auf der Webseite www.rower.tarnow.pl,telefonisch unter +48 22 208 99 90 oder per Post – Anschrift des Sitzes von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji – kontaktiert werden. Der Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in allen Angelegenheiten zum Thema Verarbeitung personenbezogener Daten und Nutzung von Rechten in diesem Bereich zur Verfügung.
5. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden verarbeitet zum Zwecke:
5.1 der Öffnung und Führung eines Kundenkontos sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des TRM-Systems gemäß dieser Nutzungsbedingungen – die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des vom Kunden geschlossenen Vertrags,
5.2 der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji, die sich hauptsächlich aus den Rechnungsführungs- und Steuervorschriften ergeben – die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Tatsache, dass dies für die Erfüllung der dem Verantwortlichen auferlegten gesetzlichen Pflichten erforderlich ist,
5.3 der Übermittlung vom Marketingmaterial bezüglich der Produkte oder Dienstleistungen von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji – die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen; ein berechtigtes Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen besteht darin, Marketingmaßnahmen im Hinblick auf eigene Produkte und Dienstleistungen zu ergreifen; sollte der Kunde seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung vom Marketingmaterial bezüglich der Produkte oder Dienstleistungen von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji auch im Falle eines Nichtabschlusses des Vertrags und einer Vertragsbeendigung erteilt haben – so gilt diese Zustimmung als die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Falle eines Nichtabschlusses des Vertrags mit Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji und einer Vertragsbeendigung (sollte der Kunde keine Zustimmung erteilt haben, werden seine personenbezogenen Daten im Falle eines Nichtabschlusses des Vertrags und einer Vertragsbeendigung für Marketingzwecke nicht verarbeitet)
5.4 der Übermittlung vom Marketingmaterial bezüglich der Produkte oder Dienstleistungen der Geschäftspartner von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji; die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Übermittlung des Marketingmaterials über Produkte oder Dienstleistungen der Geschäftspartner von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji (sollte der Kunde keine Zustimmung erteilt haben, werden seine personenbezogenen Daten für diese Zwecke nicht verarbeitet),
5.5 der Möglichkeit einer GPS-Kontrolle, an welchem Standort ein TRM-Fahrrad gemietet und zurückgegeben wurde oder der Prüfung, wo sich ein Fahrrad befindet, falls es nicht rechtmäßig abgestellt wurde – die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen; ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen besteht hier darin, Eigentumsinteressen durch Erhebung der Ortungsdaten eines Fahrrades zu schützen,
5.6 der Feststellung bzw. Geltendmachung von möglichen Rechtsansprüchen oder der Abwehr von Rechtsansprüchen durch Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji im Hinblick auf den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag – die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen; ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen besteht hier darin, die Rechtsansprüche festzustellen, geltend zu machen oder abzuwehren.
6. Die personenbezogenen Daten können an folgende Wirtschaftsteilnehmer übermittelt werden: IT-Dienstleister, Ortungsdienstleister (GPS), Marketingdienstleister, Dienstleiter für Online-Zahlungen, Kurierdienste und Postbetreiber, Buchhaltungs- und Rechtsdienstleister.
7. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden bis zur Verjährung der Ansprüche aus dem mit dem Verantwortlichen abgeschlossenen Vertrag verarbeitet. Nach dieser Frist werden die Daten in dem Umfang und für die gesetzlich vorgeschriebene – einschließlich der Rechnungsführungsvorschriften – Zeit verarbeitet. Im Falle der Zustimmung zur Verarbeitung der Daten werden diese bis zum Widerruf der Zustimmung verarbeitet. Der Verantwortliche stellt die Verarbeitung von Daten für Marketingzwecke während der Vertragslaufzeit ein, wenn der Kunde gegen die Verarbeitung seiner Daten zu diesem Zweck Widerspruch einlegt.
8. Die erteilte Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung vom Marketingmaterial durch Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji kann jederzeit widerrufen werden. Hinweise zum Widerruf der Zustimmung sind der Datenschutzerklärung von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji zu entnehmen. Durch den Widerruf der Zustimmung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9. Insofern die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden das berechtigte Interesse des Verantwortlichen ist, hat er das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, insbesondere steht ihm das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Übermittlung vom Marketingmaterial während der Vertragslaufzeit zu.
10. Der Kunde hat das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Löschung Zugang zu den Daten und das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Beschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde, die für den Schutz personenbezogener Daten im Mitgliedsstaat des gewöhnlichen Aufenthalts oder Arbeitsortes des Kunden oder Ortes des behaupteten Zuwiderhandlung zuständig ist, Beschwerde einzulegen.
11. Da die Kundendaten aufgrund des Vertrags und der Zustimmung (falls diese erteilt wird) automatisiert verarbeitet werden, ist der Kunde auch berechtigt, die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu übertragen, d.h. personenbezogene Daten in einem strukturierten gängigen elektronischen Format vom Verantwortlichen zu erhalten. Der Kunde kann solche Daten an einen anderen Verantwortlichen senden. Einzelheiten zu diesem Thema sind der Datenschutzerklärung von Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji zu entnehmen.
12. Die Angabe personenbezogener Daten zum Zwecke der Kontoöffnung und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Rahmen des TRM-Systems ist zum Vertragsabschluss und zur Vertragsabwicklung notwendig – ohne Angabe personenbezogener Daten ist der Vertragsabschluss nicht möglich. Die Angabe personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung vom Marketingmaterial ist freiwillig
13. Die Personaldaten werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, gespeichert und geschützt.
14. Der Inhalt der einzelnen Transaktionen/Ausleihereignisse wird ausschließlich der Vertragsparteien zur Verfügung gestellt. Nach der Anmeldung hat jeder registrierte Kunde Zugriff auf alle seinen Transaktionen/Ausleihereignisse während der Aufbewahrungsfrist. Diese kundenbezogenen Daten zu Transaktionen/Ausleihereignissen werden im Computersystem von TRM aufbewahrt. Wenn im System keine ausstehenden Zahlungen für die Nutzung von Fahrrädern vermerkt sind und sind die Transaktionsdaten für den ursprünglichen Erhebungszweck nicht mehr nötig, werden die Daten nach einem dementsprechenden Antrag des Kunden sofort aus dem System gelöscht. Die ein Beschwerdeverfahren betreffenden Daten bleiben bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens gespeichert bzw. bei einem eventuellen Berufungsverfahren für Beweiszwecke bis zur Klärung der Kundenforderung. Sollte in diesem Zeitraum eine Forderung (z.B. auf Genugtuung, Schadensersatz) erhoben werden, werden die Daten in der zur Ermittlung der möglichen Haftung des Anbieters/Kunden und die Vollstreckung der diesbezüglichen Entscheidung vorgesehenen Frist verarbeitet.
15. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher verpflichtet sich der Anbieter, die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur dann gegenüber Dritten offenzulegen, wenn dies nach ausdrücklicher Ermächtigung des Kunden oder von Rechts wegen geschieht. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Ablauf der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Anbieter aufrecht.
16. Um die Inhalte und Dienste an die Bedürfnisse und Interessen einzelner Kunden anzupassen, verwendet der Anbieter die sog. Cookies, d.h. die vom Server des TRM-Systems auf dem Zugriffsgerät des Kunden gespeicherten Informationen, welche der Server bei jeder Verbindung von diesem Zugriffsgerät ablesen kann. Die Cookies dienen, um die statistischen Daten der Nutzung von TRM-Webseiten zu erfassen und eine uneingeschränkte Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Cookies können vom Kunden über die Browsereinstellung jederzeit deaktiviert werden, dies kann aber die Nutzung des TRM-Systems beeinträchtigen oder gar verhindern. Alle Informationen zu den Cookies sind der Datenschutzerklärung von Nextbike Polska S.A. zu entnehmen.

VII. Zahlungsmodalitäten

1. Die Zahlung für die Dienstleistungen und Produkte im Rahmen des TRM-Systems erfolgt per:
1.1 Aufladen des Kundenkontos per Banküberweisung oder Kartenzahlung, insbesondere über die Webseite: www.rower.tarnow.pl, aus der die Zahlungsmittel nach der Liste der Gebühren und Vertragsstrafen abgebucht und anschließend auf die Rechnung des Anbieters übertragen werden,
1.2 Lastschrift der Kreditkarte, wobei ein Mindestbetrag von 10 PLN abgezogen wird. Dies kann durch Eingabe der Kredit- oder Debitkarten Nummer am TRM-Terminal, telefonisch am TRM-KDZ und per mobile TRM-App erfolgen.
2. Alle Zahlungsbeträge werden auf die Rechnung des Anbieters übertragen.
3. Auf Kundenwunsch liefert der Anbieter dem Kunden eine MwSt.-Rechnung für die Fahrtkosten. Dazu sendet der Kunde dem Anbieter eine E-Mail mit allen für die Rechnungsausstellung notwendigen Angaben, Datum und Uhrzeit der Fahrradausleihe sowie Nummer des Fahrrads.
4. Der Anbieter sendet die Rechnung via E-Mail an die Adresse, von der sich der Kunde meldete. In Ausnahmefällen kann der Anbieter die Rechnung an eine andere vom Kunden genannte E-Mail-Adresse senden.

VIII. Ausleihen

1. Die Fahrradmiete ist dann gestattet, wenn der Kunde einen aktiven Kontostatus hat. Aktiver Kontostatus bedeutet:
1.1 Mindestbetrag auf dem Kundenkonto in Höhe von 10 PLN brutto,
oder
1.2 Lastschriftverfahren, am Terminal oder durch Kontakt mit dem TRM-KDZ; die Abbuchung erfolgt dann automatisch.
2. Das Ausleihen eines Standardfahrrads ist an jeder TRM-Station möglich, indem der Kunde das TRM-Terminal betätigt, sich einloggt und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgt. Die Freigabe des Elektroschlosses wird am Display des TRM-Terminals und durch einen Signalton angezeigt. Während der Ausleihe erhält der Kunde eine einen Nummerncode für das Ziffernschloss des Sicherungsseils des Leihfahrrads. Diese Nummer kann bis zur Rückgabe des Fahrrads am TRM-Terminal, in der mobilen TRM-App und im TRM-KDZ bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor der Ausleihe zu vergewissern, dass das Fahrrad mit einem Fahrradschloss in Form eines Sicherungsseils ausgestattet ist. Ist kein Sicherungsseil beim Fahrrad vorhanden, ist der Kunde verpflichtet, das TRM-KDZ darüber zu verständigen. Das Fahrrad kann auch per mobile TRM-App oder Kontakt mit TRM-KDZ gemietet werden.
3. Regeln für die Ausleihe eines Kinderfahrrades:
3.1 Die Kinderfahrräder dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzt werden, der über ein Konto im TRM-System verfügt. Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, die Fahrt des Kindes über die ganze Dauer der Ausleihe bis zur Rückgabe des Fahrrads an der TRM-Station zu beaufsichtigen,
3.2 Die Kinderfahrräder mit 20 Zoll Rädern stehen für Kinder ab 6 Jahren und einer Körpergröße ab 120 cm zur Verfügung.
3.3 Der Erziehungsberechtigte sollte sich vor dem Ausleihen eines Kinderfahrrads vergewissern, dass das Kind das Radfahren ohne sog. Stützräder beherrscht,
3.4 Der Erziehungsberechtigte trägt die Verantwortung für das Kind während der gesamten Mietdauer.
3.5 Die Kinderfahrräder sind mit einem Sicherungsseil ausgestattet. Vor jeder Fahrt hat der Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte sich zu vergewissern, dass das Sicherungsseil in einer Weise gesichert ist, die ein Verwickeln in den Radspeichen verhindert oder sonst das sichere Radfahren behindert.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad fahrtüchtig ist, und insbesondere:
4.1 die Reifen vom Fahrrad aufgepumpt und die Bremsen leistungsfähig sind;
4.2 das Sicherungsseil vorhanden und leistungsfähig ist.
5. Nach der Freigabe des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, das Sicherungsseil in einer Weise am Fahrrad anzubringen, die ein Verwickeln in den Radspeichen verhindert.
6. Wird während des Fahrradverleihs irgendein Defekt am Fahrrad festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, das Problem unverzüglich dem TRM-KDZ zu melden und das Fahrrad an der nächsten TRM-Station abzustellen.
7. Mietet und benutzt der Kunde ein offensichtlich defektes Fahrrad, kann er für den Defekt oder für einen daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden.
8. Es wird das Mitführen eines gebrauchsfähigen Mobiltelefons empfohlen, mit dem der Kunde bei Bedarf das TRM-KDZ kontaktieren kann.
9. Der vorne am Fahrrad angebrachte Fahrradkorb ist ausschließlich für leichte Gegenstände geeignet. Aus Gründen der Sicherheit und wegen möglicher Beschädigung des Fahrrads dürfen darin keine schweren Sachen mitgeführt werden. Die maximale Belastung des Fahrradkorbes darf 5 kg nicht überschreiten. Die darin mitgeführten Gegenstände dürfen nicht über den Rand hinausragen und sollten auch keine scharfen Kanten aufweisen. Für die Schäden und Folgekosten nach einem durch die missbräuchliche Verwendung des Transportkorbs verursachten Unfalls haftet der Kunde. Für Beschädigung und Verlust der im Transportkorb mitgeführten und zurückgelassenen Waren und Gegenstände kann der Anbieter keine Haftung übernehmen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Beförderung von elektronischen Geräten, die Eigentum des Kunden sind.
10. Die maximale Belastung:
10.1 Standardfahrrad für den Gebrauch durch 1 Person darf 120 kg nicht überschreiten.
10.2 Kinderfahrrad für den Gebrauch durch 1 Person darf 60 kg nicht überschreiten.
10.3 Standardfahrrad mit Kindersitz für Fahrer und Beifahrer (Kind auf dem Sitz) bestimmt, darf 120 kg nicht überschreiten. Alle Informationen zur Benutzung eines Fahrrades mit Kindersitz sind dem Anhang 2 dieser Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
11. Sollten Probleme bei der Ausleihe oder Rückgabe des Fahrrads an der TRM-Station auftreten, ist der Kunde zum telefonischen Kontakt mit dem TRM-KDZ verpflichtet. Von einem KDZ-Mitarbeiter erhält der Kunde Auskunft über die weitere Vorgehensweise.
12. Das ausgeliehene Fahrrad sollte bestimmungsgemäß verwendet werden. Als öffentliches Verkehrsmittel dient das TRM-Fahrrad zur Fortbewegung zwischen den TRM-Stationen. Es darf nicht für Bergtouren, Sprünge, Stunts, Wette-Laufen und nicht als Fahrrad zum Schleppen oder Schieben irgendwelcher Lasten verwendet werden.

IX. Dauer des Mietverhältnisses

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad spätestens vor dem Ablauf der 12. Stunde der Ausleihe zurückzugeben.
2. Falls die Rückgabe des Fahrrads vor dem Ablauf der 12. Stunde der Ausleihe nicht erfolgt, wird der Kunde mit einem Betrag gemäß der Liste von Gebühren und Vertragsstrafen im TRM-System belastet.

X. Reparaturen und Störungen

1. Jegliche Störungen sind direkt nach ihrer Feststellung telefonisch beim TRM-KDZ zu melden. Bei jeder Störung, die die Weiterfahrt verhindert, ist der Kunde verpflichtet anzuhalten und das TRM-KDZ darüber telefonisch zu verständigen und das Fahrrad an nächst gelegener TRM-Station abzustellen.
2. Es ist verboten, Reparaturen, Modifikationen, Austausch von Teilen an einem entliehenen Fahrrad selbst durchzuführen. Nur TRM-Service ist dazu berechtigt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit TRM-KDZ während der ganzen Mietzeit zu haben.

XI. Rückgabe

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad regelgerecht zurückzugeben, wobei:
1.1 er das Fahrrad an einer TRM-Station abstellt und an ein freies Elektroschloss, der Bestandteil des Ständers ist, festmacht. Ist das Fahrrad ordnungsgemäß abgestellt, so wird dies durch einen Signalton und tatsächliche Schließung des Fahrrads im Ständer bestätigt.
1.2 er das Fahrrad an einer TRM-Station abstellt und das Fahrrad mit einem Zahlenschloss/Sperrschloss (nur wenn alle Stellplätze besetzt sind oder die TRM-Station nicht funktionsfähig ist und keine Möglichkeit besteht, das Fahrrad in ein Elektroschloss einzuschieben) an den Ständer oder an ein anderes Fahrrad (regelgerecht mit Elektroschloss oder Sicherungsseil verschlossen) an der TRM-Station anschließt, das Schloss (durch Änderung der Zahlenkombination) blockiert, die Taste „Rückgabe” am Terminal drückt und den Anweisungen auf dem Display folgt. Nachdem das Schloss gesperrt ist, kann die Fahrradrückgabe auch per mobile TRM-App oder durch den Kontakt mit TRM-KDZ bestätigt werden. Damit die Rückgabe des Fahrrads per Telefonkontakt mit TRM-KDZ erfolgen kann, ist die Anwesenheit des Kunden an der betreffenden Station erforderlich.
1.3 Im Falle von Schwierigkeiten bei der Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, das rund um die Uhr erreichbare TRM-KDZ unverzüglich zu kontaktieren. Es wird aber davon ausgegangen, dass der Kunde an der betreffenden Station vor Ort ist, um das Fahrrad telefonisch regelgerecht zurückzugeben.
2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die regelgerechte Rückgabe und Absicherung des Fahrrads, wie in Punkt XI.1. beschrieben, ansonsten:
2.1 wird die Gebühr für die Fahrradnutzung nach der festgesetzten Preisliste und im Fall einer Mietzeit über 12 Stunden ein Zuschlag in Höhe von 200 PLN angerechnet.
2.2 wird dem Kunde eine Vertragsstrafe für Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Fahrrads gemäß Anhang 1 dieser Nutzungsbedingungen auferlegt.
2.3 wird dem Kunde eine Vertragsstrafe für unerlaubte Abstellorte außerhalb der TRM-Stationen nach Anhang 1 dieser Nutzungsbedingungen auferlegt.
2.4 wird das Kundenkonto vorübergehend bzw. dauerhaft gesperrt.
3. Die in Kapitel IX Pkt. 2.2 genannte Gebühr kann auf Antrag des Nutzers entsprechend reduziert werden, wenn das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Verlustanzeige gefunden wird.
4. Sollte es während der Mietzeit zu einem Unfall oder Zusammenstoß kommt, verpflichtet sich der Kunde, eine entsprechende Bescheinigung über die Unfallbeteiligung zu erstellen oder die Polizei zu verständigen. Ferner ist der Kunde im vorgenannten Fall verpflichtet, das TRM-KDZ bis zu 24 Stunden nach dem Vorfall zu informieren. Sollte das Fahrrad bei einem Verkehrsunfall beschädigt werden, werden alle Kosten der Widerbeschaffung des Fahrrades zu dessen ursprünglichen Zustand vor dem Unfall/Zusammenstoß von dem haftenden Verursacher unter Vorlage – falls möglich – entsprechender Bescheinigung über die Unfallbeteiligung getragen. Andernfalls sind alle Reparaturkosten vom Kontoinhaber zu tragen.

XII. Gebühren

1. Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach der Liste der Gebühren und Vertragsstrafen, die diesen Nutzungsbedingungen beigefügt, sowie auf der Webseite www.rower.tarnow.pl und am TRM-Terminal zugänglich ist. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist die Minutenzahl der Mietzeit ab der Ausleihe bis zum Zeitpunkt des Anschließens des Fahrrads ins Elektroschloss oder zur Mitteilung über die Rückgabebestätigung aus dem TRM-System.
2. Die Kosten für die Fahrradausleihe sind vielfältig und richten sich nach der Mietzeit des Fahrrads. Die Gebühr für eine einmalige Ausleihe ist die Summe der Gebühren für die aufeinanderfolgenden Zeiträume.
3. Die Gebühren-Abrechnungszeit richtet sich nach dem Anhang 1 – Liste der Gebühren und Vertragsstrafen im TRM-System.
4. Sollte die Gebühr für die Ausleihe die auf dem Konto des Kunden verfügbaren Mittel überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, den Kontostand innerhalb von 7 Tagen bis zum Saldo von mindestens 0 PLN aufzuladen. Wenn der Kontostand nicht, wie oben beschrieben, ausgeglichen wird, behält sich der Anbieter das Recht vor, die geeigneten rechtlichen Maßnahmen gegen den Kunden vorzunehmen, um die Zahlung für die Erfüllung des Vertrages zu erhalten. Der Anbieter hat das Recht, gesetzliche Zinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
5. Die Rückzahlung der für künftige Ausleihe gezahlten Beträge kann erst nach der Vertragsbeendigung erfolgen. Während der gesamten Vertragslaufzeit sind die Entleihgebühren (Aufladungsbetrag) nicht erstattungsfähig.
6. Hat der Kunde einen Bonus- oder Werbegutschein erhalten, wird die Höhe der Gutschrift auf dem Kundenkonto, sowie ihr Verwendungszweck durch den Anbieter bestimmt. Dieser Betrag ist nicht rückzahlbar und kann nicht ausgezahlt werden. Die aus einer solchen Aufladung stammenden Mittel werden aller erst, vor den durch den Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet.
7. Nicht verwendete Geldmittel werden nicht storniert, sondern in die nächste Saison übertragen.
8. Falls der Kunde mit den Zahlungen an den Anbieter im Rückstand ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Informationen über Zahlungsrückstände an die in einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Einrichtungen zu übermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der TRM-Anbieter über das Recht verfügt, fällige Beträge aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Diese werden wiederum berechtigt, diese Forderungen gegenüber dem Kunde geltend zu machen. Der TRM-Anbieter behält sich vor, ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Kunde zu beauftragen.

XIII. Haftung

1. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Bedienung des TRM-Systems und trägt die Verantwortung für seinen reibungslosen Betrieb.
2. Der Anbieter haftet nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden sowie entgangene Gewinne, die als Folge unsachgemäßer Ausführung des Vertrags durch den Kunden entstehen, oder für sonstige Schäden, die zu Lasten des Kunden gehen, ausschließlich der Schäden, die durch den Anbieter vorsätzlich verursacht wurden.
3. Alle Ansprüche und Beschwerden sind durch den Kunden an den Anbieter zu richten.
4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Kundendaten weiterzugeben, wenn sich diese Pflicht zur Weitergabe an berechtigte Personen aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

XIV. Reklamationen

1. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen.
2. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen:
2.1 per E-Mail an bok@rower.tarnow.pl,
2.2 per Post an die unter I.3 genannte Anschrift des Anbieters,
2.3 persönlich am Sitz des Anbieters.
3. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Anbieter vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen.
4. Reklamationen ohne: Vorname, Nachname, Adresse, Mobiltelefonnummer, die zur Kundenidentifizierung dienen, werden vom Anbieter nicht geprüft.
5. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, die Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter fristgerecht nachzukommen.
6. Der Anbieter prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang oder Ergänzung, und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Angaben. Sollte es für den Anbieter nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit.
7. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Wahl per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Anbieter kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden.
8. Die Prüfung der Reklamation besteht darin, das Problem zu identifizieren, die Begründung zu bewerten und über das durch den Kunden gemeldetes Problem zu entscheiden oder geeignete Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Mängel und deren Ursachen zu ergreifen, sowie eine umfassende, professionelle und sachliche Antwort zu erteilen.
9. TRM-KDZ trifft eine Entscheidung, welche die Stellung des Anbieters zur Reklamation, Begründung und Auskunft zum Berufungsrecht umfasst.
10. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Anbieters eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim KD bearbeitet. Die Beschwerde ist einzureichen:
10.1 per E-Mail an bok@rower.tarnow.pl,
10.2 per Post an die unter I.3 genannte Anschrift des Anbieters,
10.3 persönlich am Sitz des Anbieters.
11. Der Kunde kann:
11.1. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamationsentscheidung eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Anbieters direkt an KD zu richten;
11.2. Klage beim zuständigen Gericht erheben.

XV. Rücktritt vom Vertrag

1. Der Kunde kann – nach den Rechtsbestimmungen – ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde vor deren Ablauf eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag zukommen lässt
2. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:
2.1 dem Anbieter eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag an seine E-Mail-Adresse: bok@rower.tarnow.pl, zuschickt
2.2 an die Postadresse des Anbieters wie unter I.3 eine schriftliche Erklärung über Rücktritt vom Vertrag sendet. Zu diesem Zweck kann der Kunde das Rücktrittsformular in Anspruch nehmen, das als Anhang 2 dem Gesetz über die Rechte der Verbraucher beigefügt ist (GBl. vom 2019, Pos. 134), dies ist aber nicht obligatorisch.
3. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als ungültig. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen Partei alles, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zurückzugeben. Die Rückgabe der Leistungen erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Erklärung bei dem Anbieter. Die Rückerstattung der Zahlungsbeträge erfolgt mit den gleichen Zahlungsmethoden, wie die von den Kunden in der ursprünglichen Transaktion verwendet wurden, es sei denn, der Kunde erteilte in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag seine Zustimmung auf eine andere Lösung. Die andere Lösung ist vom Kunden in der einzureichenden Erklärung anzugeben.
4. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als ungültig. Falls die Dienstleistung, auf Antrag des berechtigten Teilnehmers, vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist der Kunde verpflichtet, für die erbrachten Dienstleistungen bis zum Rücktritt vom Vertrag zu bezahlen. Der Restbetrag wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Erklärung bei dem Anbieter mit denselben Zahlungsmethoden zurückerstattet, die der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion verwendet hat, es sei denn, der Kunde erteilte in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag seine Zustimmung auf eine andere Lösung.

XVI. Kündigung des Vertrags durch den Kunden

1. Der Kunde kann den Vertrag kündigen. Die Kündigung des Vertrages kann durch den Kunden eingereicht werden:
1.1 per E-Mail an bok@rower.tarnow.pl,
1.2 per Post an die unter I.3 genannte Anschrift des Anbieters,
1.3 persönlich am Sitz des Anbieters.
2. Die Vertragsauflösung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung. Die Vertragsauflösung hat die Löschung des Kundenkontos im TRM-System durch den Anbieter zur Folge.
3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Einreichung der Kündigung das Guthaben auf seinem Konto bis zum Saldo von 0 PLN zu begleichen. Die Vertragskündigung bei einem Minusbetrag auf dem Kundenkonto berührt nicht das Recht des Anbieters zur Geltendmachung von Ansprüchen auf unbeglichene Forderungen für die vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen.
4. Falls das Guthaben auf dem Kundenkonto 0 PLN am Tag der Vertragskündigung überschreitet, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden genannte Bankkonto zurückerstattet, es sei denn, der Kunde anders in der Vertragskündigung vorgeschlagen hat. Die andere Lösung ist vom Kunden in der einzureichenden Erklärung anzugeben. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 30 Tagen nach der Auflösung des Vertrags. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Anbieter entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.

XVII. Kontosperrung

1. Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen für TRM-Fahrräder behält sich der Anbieter das Recht vor, das Kundenkonto im TRM-System vorübergehend bzw. dauerhaft zu sperren
2. Das Konto kann gesperrt werden, insbesondere wenn der Kunde:
2.1 die unter Punkt V. 3 vorliegender Nutzungsbestimmungen genannten personenbezogenen Daten nicht ergänzt;
2.2 das Fahrrad nicht regelgerecht und bestimmungswidrig verwendet;
2.3 das Fahrrad an unerlaubten Abstellorten außerhalb der TRM-Stationen abstellt;
2.4 das Fahrrad ungesichert abstellt.
3. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad nach der Ausleihe durch den Kunden verloren ging.
4. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos macht eine künftige Einrichtung eines weiteren Kontos unmöglich und ist mit der Vertragskündigung wegen Verschuldens des Kunden gleichzusetzen.

XVIII. Mobile TRM-App

1. Die Mobile TRM-App steht kostenlos in Google Play Store und im Apple AppStore zum Download bereit.
2. Die Verwendung der mobilen App ist auf Telefonen mit dem entsprechenden aktuellen Google Android- oder Apple IOS-System und mit Internetzugang möglich.
3. Die Benutzung der mobilen TRM-App ist erst nach der Registrierung im TRM-System möglich. Die vorliegenden TRM-Nutzungsbedingungen finden auch bei der mobilen TRM-App Anwendung.

XIX. Schlussbestimmungen

1. Mit der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen und dem Ausleihen eines Fahrrads erklärt der Kunde, dass ihm sein Gesundheitszustand sicheres Fahrradfahren ermöglicht; er die Fähigkeit besitzt, ein Fahrrad zu fahren; er im Besitz der gesetzlich erforderlichen Berechtigungen ist und er mit den Verkehrsregeln vertraut ist.
2. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. die Auflösung des TRM-Systems oder die Funktionsunfähigkeit bzw. Änderung des Funktionsumfangs des TRM-Systems.
3. Die Kündigung des Vertrags für die Erbringung der Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch die Zusendung einer Mitteilung über die Kündigung des Vertrags an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers oder durch die Übermittlung einer Mitteilung an den Nutzer in sonstiger Weise.
4. Vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 5 führt die Kündigung des Vertrags zur Auflösung des Kundenkontos durch den Betreiber.
5. Falls der Nutzer während der Vertragslaufzeit den Fahrradverleih in anderen Städten auf der Grundlage der Kompatibilität der Systeme gemäß Punkt I, Absatz 4 dieser Nutzungsbedingungen in Anspruch nahm und bei der Registrierung für ein anderes Fahrradverleihsystem kein neues Konto eröffnet hat, wird das Kundenkonto nicht aufgelöst. Das Kundenkonto wird weiterhin unter den in den Nutzungsvorschriften des oben genannten Fahrradverleihsystems festgelegten Bedingungen bereitgestellt, das auf der Grundlage der Kompatibilität vom Nutzer genutzt wurde, und insbesondere kann auf dem Konto befindliches Guthaben innerhalb dieses Systems verwendet werden.
6. Sollte der Nutzer nach der Vertragskündigung das Kundenkonto unter den in Absatz 6 oben beschriebenen Bedingungen nutzen, ist er verpflichtet, die in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des entsprechenden Systems festgelegten Gebühren zu zahlen, mit Ausnahme der Leitgebühr
7. Im Falle der Auflösung des Kundenkontos wird das Guthaben, wenn es am Tag der Vertragsbeendigung mehr als 0 PLN beträgt, auf das vom Nutzer genannte Bankkonto zurückerstattet. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 30 Tagen nach der Auflösung des Vertrags. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Betreiber entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.
8. Für den Fall, dass der Kunden gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verstößt (z.B. Überschreiten der Mietzeit) behält sich der Anbieter das Recht auf Kündigung des Vertrages mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist vor, während der Kunde berechtigt ist, vom Anbieter das auf dem Kundenkonto vorhandene Guthaben abzüglich der Forderungen des Anbieter für bis dahin erbrachte Leistungen zurückzufordern.
9. Im Falle von kontinuierlichen Dienstleistungen (z.B. Kontoführung) kann die Geschäftsordnung aus wichtigen Gründen geändert werden, wie etwa bei:
9.1. Änderung des Gesetzes oder seiner Auslegung, die eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert;
9.2. Änderung der Dienstleistung, einschließlich des Umfangs oder der Art und Weise ihrer Erbringung;
9.3. Einführung einer neuen Dienstleistung;
9.4. vollständiger oder teilweiser Einstellung der Dienstleistung;
9.5. Gründen des Datenschutzes, der Sicherheit und der Vermeidung von Missbrauch;
9.6. der Beseitigung von möglichen Zweifeln oder Unklarheiten bei der Auslegung;
9.7. Änderung der in der Geschäftsordnung angegebenen Daten, darunter des Betreibers.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen der Geschäftsordnung durch Veröffentlichung auf der Website und durch Zusendung an die E-Mail-Adresse des Nutzers in Kraft. Akzeptiert der Nutzer die Änderungen der Geschäftsordnung nicht, kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens 14 Tage nach dem Datum, an dem er über die Änderungen der Geschäftsordnung informiert wurde, eine Kündigung einreicht.
10. Bei einer einmaligen Dienstleistung (z.B. einer einmaligen Fahrt) oder einer im Voraus bezahlten Dienstleistung gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung gültige Fassung der Geschäftsordnung.
11. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Straßenverkehrsordnung.
12. Bei einer Abweichung zwischen der polnischen Fassung und einer fremdsprachigen Fassung der Nutzungs- und Geschäftsordnung, wird die polnische Fassung der Geschäftsbedingungen als Interpretationsgrundlage dienen.

 

Anhang 1
LISTE DER GEBÜHREN UND VERTRAGSSTRAFEN IM TRM-SYSTEM

Preisliste für Kunden mit Premium-eKarte
Leitgebühr 10 PLN
Zeitgebühr

 

Die Gebühren für einzelne Fahrtzeiten werden summiert.

Mietdauer:
erste 60 Min. 0 PLN
Zweite Stunde 2 PLN
Dritte Stunde 3 PLN
Vierte und jede weitere Stunde 4 PLN
Schriftliche Benachrichtigung per Brief über Verstoß gegen Nutzungsbestimmungen 10 PLN
Rückgabe des Fahrrades an einem unerlaubten Abstellort in der Nutzungszone 180 PLN
Rückgabe des Fahrrades an einem unerlaubten Abstellort außerhalb der Nutzungszone 500 PLN
Zuschlag für die Überschreitung der Entleihdauer von 12 Stunden 200 PLN

 

Preisliste für Kunden ohne Premium-eKarte
Leitgebühr 10 PLN
Zeitgebühr

 

Die Gebühren für einzelne Fahrtzeiten werden summiert.

Mietdauer:
erste 40 Min. 0 PLN
Zwischen 40 und 60 Minuten 1 PLN
Zweite Stunde 3 PLN
Dritte Stunde 4 PLN
Vierte und jede weitere Stunde 6 PLN
Schriftliche Benachrichtigung per Brief über Verstoß gegen Nutzungsbestimmungen 10 PLN
Rückgabe des Fahrrades an einem unerlaubten Abstellort in der Nutzungszone 180 PLN
Rückgabe des Fahrrades an einem unerlaubten Abstellort außerhalb der Nutzungszone 500 PLN
Zuschlag für die Überschreitung der Entleihdauer von 12 Stunden 200 PLN
Strafen
Diebstahl, Verlust oder komplette Zerstörung eines Standardfahrrads 2.900 PLN
Diebstahl, Verlust oder komplette Zerstörung eines Standardfahrrads mit Kindersitz 3.700 PLN
Diebstahl, Verlust oder komplette Zerstörung eines Kinderfahrrads 1.900 PLN

Die in der Liste angegebenen Gebühren enthalten die gesetzliche MwSt.

 

Anhang 2
Nutzungsbedingungen für Standardfahrräder mit Kindersitz

  1. Die maximale Belastung eines Fahrrades mit Kindersitz darf 120 kg nicht überschreiten.
  2. Die Fahrräder mit Kindersitz dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzt werden, der über ein Konto im TRM-System verfügt. Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, das Kind im Kindersitz gemäß der Gebrauchsanweisung zu sichern.
  3. Bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Sicherung des Kindes im Kindersitz hat der TRM-Kunde telefonisch mit dem KD in Kontakt zu treten.
  4. Die Fahrräder mit Kindersitz sind für Kinder von 9 – 22 kg Körpergewicht geeignet, die lange Zeit ohne Unterstützung richtig – mindestens so lange wie die voraussichtliche Dauer der Fahrt – sitzen können.
  5. Bevor das Kind in den Sitz gesetzt wird, vergewissern Sie sich, dass der Kindersitz, die Befestigung und der Kippmechanismus nicht beschädigt sind, keine Beschädigungen aufweisen, nicht locker, sondern fest am Fahrrad befestigt sind. Es wird auch empfohlen, die Temperatur des Kindersitzes zu überprüfen (ob sie nicht zu hoch ist, z. B. durch direkte Sonneneinstrahlung). Sollten irgendwelche Mängel, insbesondere am Kindersitz oder an der Montageeinrichtung, festgestellt werden, so ist der Kunde des TRM-Systems verpflichtet, den Betreiber über den KD darüber zu verständigen und die Nutzung des Sitzes ist verboten.
  6. Der Erziehungsberechtigte übernimmt die volle Verantwortung für das Kind während der gesamten Mietdauer.
  7. Kinder im Kindersitz sind mit einem geeigneten Kinderhelm auszustatten. Es sei daran erinnert, dass Kinder mit geeigneter Kleidung z.B. zum Schutz vor Regen und UV-Strahlung, ausgestattet sein sollten.
  8. Das Kind ist so in den Kindersitz zu setzen, dass der optimale Komfort und Sicherheit während der Fahrt mithilfe eines Begrenzungssystems, das die Bewegungsmöglichkeit des Kindes beschränkt, gewährleistet sind. Es wird empfohlen, die Rückenlehne leicht nach hinten zu kippen.
  9. Es ist die Pflicht des Kunden sicherzustellen, dass das Kind während der Fahrt gegen Herausfallen gesichert ist. Für Schäden und Folgekosten bei Unfällen nach unsachgemäßer Handhabung des Begrenzungsmechanismus haftet der Kunde.
  10. Vergewissern Sie sich vor jeder Fahrt, ob:
    • keine Möglichkeit besteht, dass ein Körperteil des Kindes, seine Kleidung oder Sicherungselemente mit dem beweglichen Element des Sitzes oder Fahrrads in Berührung kommen könnten,
    • die zusätzliche Belastung des Fahrrads die Lenkfähigkeit oder das Gleichgewicht des Fahrrads nicht beeinträchtigt, was für den sicheren Gebrauch des Fahrrads notwendig ist;
    • das Gewicht und die Körpergröße des Kindes die Höchstbelastung des Sitzes nicht überschreiten (dies ist auch während der Fahrt zu überprüfen).
  11. Es ist untersagt, Veränderungen am Kindersitz vorzunehmen und zusätzliches Gepäck im Sitzbereich des Kindes mitzubringen. Während der Fahrt mit einem Kind im Kindersitz ist besondere Vorsicht geboten. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das Gleichgewicht, die Lenk- und Bremsfähigkeit des Fahrrads verändert werden können. Insbesondere muss die Fahrgeschwindigkeit an die Einschränkungen angepasst werden, die sich aus dem Fahren mit einer zusätzlichen Fahrradbelastung ergeben.
  12. Während der Fahrradnutzung ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Gepäckträger mit dem Kindersitz ordnungsgemäß funktioniert und ob die Katzenaugen am Gepäckträger/Kindersitz durch das Kind in keiner Weise verdeckt werden.
  13. Besonders wichtig ist es auch, dass das Fahrrad mit dem Kind im Kindersitz ohne Aufsicht nicht verlassen wird.
  14. Ausleihen und Rückgabe eines Fahrrades mit Kindersitz ist an jeder Station möglich.

Anhang 3
Muster einer Zustimmungserklärung 

ZUSTIMMUNG – ERKLÄRUNG DER ELTER (ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN)

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass mein Kind das TRM-System nutzt.

Angaben zum Minderjährigen

Vor- und Nachname
PESEL-Nummer
Telefonnummer, die zur Kontoregistrierung genutzt wurde

Angaben zum Elternteil (Erziehungsberechtigten)

Vor- und Nachname
Datum und Ort der Zustimmungserteilung
Handschriftliche Unterschrift des Elternteils (Erziehungsberechtigten)