Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung der Erklärung
Veröffentlichungsdatum der Website:
Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung:
Status der digitalen Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise konform mit dem Anhang des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen aufgrund der nachfolgend genannten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit dem Anhang
- einige Elemente haben unzureichenden Kontrast,
- einige grafische Elemente enthalten keine Alternativtexte,
- aktive Elemente auf der Website sind mit der Tastatur zugänglich, jedoch ist der Fokus bei einigen Elementen nicht sichtbar,
- es kann eine falsche Überschriftenstruktur vorliegen.
Erstellung und Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
- Datum der Erstellung der Erklärung: .
- Datum der letzten Überprüfung der Erklärung: .
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung unter Verwendung der Checkliste zur Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit von Websites v. 2.2 (docx, 0,12MB) – auf Basisebene und ausgewählten Elementen der mittleren Ebene – sowie dem Tool zur automatischen Erkennung digitaler Barrierefreiheitsfehler WAVE – https://wave.webaim.org erstellt.
Erleichterungen, Einschränkungen und weitere Informationen
Die Website rower.tarnow.pl bietet folgende Erleichterungen:
Darstellung und Text
Ein Mechanismus zur besseren Lesbarkeit für sehbehinderte Personen wurde bereitgestellt, der ermöglicht:
- Änderung der Schriftgröße und Textabstände;
- Unterstreichung von Links
- Änderung des Kontrasts.
Tastaturkürzel
Auf der Website können standardmäßige Tastaturkürzel des Browsers verwendet werden.
Anpassung an mobile Geräte
Die Website kann problemlos auf mobilen Geräten wie Tablets, Palmtops und Smartphones angezeigt werden.
Feedback und Kontakt
Alle Probleme mit der digitalen Zugänglichkeit dieser Website können an Piotr Fido gemeldet werden:
- per E-Mail an p.fido@zdik.tarnow.pl
- oder telefonisch unter 14 688 31 00.
Jede Person hat das Recht, die digitale Zugänglichkeit dieser Website oder ihrer Elemente zu verlangen.
Bei einem solchen Antrag geben Sie bitte an:
- Ihren Vor- und Nachnamen,
- Ihre Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail),
- die genaue Internetadresse der nicht barrierefreien Seite oder des Elements,
- eine Beschreibung des Problems und wie es aus Ihrer Sicht am besten gelöst werden könnte.
Wir werden auf Ihre Meldung so schnell wie möglich antworten, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang.
Falls dieser Zeitraum zu kurz ist, werden wir Sie darüber informieren. In dieser Mitteilung geben wir einen neuen Termin an, bis zu dem wir die von Ihnen gemeldeten Mängel beheben oder alternative Informationen bereitstellen. Der neue Termin wird 2 Monate nicht überschreiten.
Wenn wir keine digitale Zugänglichkeit zur Website oder den Inhalten gemäß Ihrem Antrag sicherstellen können, bieten wir Ihnen einen alternativen Zugang an.
Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden zur Zugänglichkeit
Wenn wir Ihrem Antrag auf digitale Zugänglichkeit nicht nachkommen und Sie mit dieser Ablehnung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine Beschwerde einzureichen.
Eine Beschwerde können Sie auch einreichen, wenn Sie mit dem angebotenen alternativen Zugang nicht einverstanden sind, der Ihnen als Reaktion auf Ihren Antrag vorgeschlagen wurde.
Reichen Sie eine mögliche Beschwerde per Post oder E-Mail an die Straßen- und Verkehrsdirektion in Tarnów:
- Piotr Fido,
- Adresse: ul. Bernardyńska 24, 33-100 Tarnów,
- E-Mail: p.fido@zdik.tarnow.pl.
Nützliche Informationen finden Sie auf dem Regierungsportal gov.pl.
Sie können sich auch an den Ombudsmann für Bürgerrechte wenden und um Unterstützung bitten.
Weitere Informationen
Architektonische Barrierefreiheit
Standorte:
ul. Bernardyńska 24, ul. Nadbrzeżna Dolna 7, ul. Krakowska 48 – Fahrkartenschalter, ul. Brama Pilzneńska 3 – Fahrkartenschalter
33-100 Tarnów
Informationen zur architektonischen Barrierefreiheit der Standorte der Straßen- und Verkehrsdirektion in Tarnów
Die Gebäude der Straßen- und Verkehrsdirektion in Tarnów sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Fahrplan für Tarnów
ul. Bernardyńska 24:
- in der Nähe befinden sich markierte Parkplätze und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs,
- das Gebäude ist über eine Treppe von der Bernardyńska-Straße zugänglich,
- Informationen zur Raumaufteilung sind visuell oder akustisch verfügbar (Informationstafel),
- Kundentoilette im 1. Stock, für Menschen mit Behinderung geeignet,
- es gibt keinen Aufzug im Gebäude.
Abteilungen in diesem Gebäude: Leitung, Abteilung für Investitionsvorbereitung und -reparaturen, Abteilung für Investitionsrealisierung, Abteilung für Straßenunterhalt und -betrieb, Abteilung für Straßenverwaltung, Abteilung für öffentlichen Verkehr, Abteilung für Verkehrsorganisation, Finanzabteilung, Kontroll- und Inkassoabteilung, Personal- und Verwaltungsabteilung, Vergabeabteilung, Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragter.
ul. Nadbrzeżna Dolna 7:
- markierte Parkplätze in der Nähe,
- barrierefreier Zugang über eine Rampe von der Nordseite,
- Informationen zur Raumaufteilung visuell oder akustisch (Informationstafeln, Pförtner),
- Toilette im Erdgeschoss, barrierefrei,
- bei Bedarf leistet ein Mitarbeiter im Erdgeschoss Unterstützung.
Abteilung in diesem Gebäude: Abteilung für das Management intelligenter Stadtsysteme.
ul. Krakowska 48 – Fahrkartenschalter:
- markierte Parkplätze und Haltestellen in der Nähe,
- barrierefreier Zugang – ebenerdiger Eingang von der Westseite,
- Ticketkauf am Schalter,
- Reklamationen für den ÖPNV können eingereicht werden,
- es gibt keine barrierefreien Toiletten.
ul. Brama Pilzneńska 3 – Fahrkartenschalter:
- markierte Parkplätze und Haltestellen in der Nähe,
- Zugang über Treppen von der Brama Pilzneńska-Straße,
- Ticketkauf am Schalter,
- Reklamationen für den ÖPNV können eingereicht werden,
- es gibt keine barrierefreien Toiletten.
Kommunikations- und Informationszugänglichkeit
- Der Zutritt mit Assistenzhund, Blindenhund oder Begleitperson ist gestattet,
- Voraussetzung ist, dass der Hund ein Geschirr trägt und die Person mit Behinderung ein Zertifikat über den Assistenzhund sowie einen Impfpass besitzt. Die Person haftet für Schäden durch den Hund.